AGB
Stand 19. März 2024
Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise zum Design Award
Veranstalter
Nolte Küchen GmbH & Co. KG
Anni-Nolte-Straße 4
2584 Löhne
E-Mail-Adresse: marketingsupport@nolte-kuechen.de
1. Definition des Begriffs "Inhalte"
"Inhalte" im Sinne dieser Teilnahmebedingungen sind alle von den Teilnehmern im Rahmen des Gewinnspiels hochgeladenen, eingegebenen oder anderweitig mitgeteilten Inhalte und Informationen wie z. B. Fotos, Grafiken, Videos, Texte, etc.
2. Keine Örtliche Beschränkung
Die Teilnahme ist weltweit möglich.
3. Weitere Teilnahmekriterien
Für unser Gewinnspiel gelten die folgenden Teilnahmevoraussetzungen:
- Reichen Sie Ihre detaillierte 3D-Küchenplanung ein.
- Der Einbau der Küche muss zwischen September 2023 und Juli 2024 erfolgt sein.
- Ergänzen Sie Ihre Einreichung mit Bildern der fertiggestellten Küche.
Einreichung von Beiträgen: Die Teilnahme am Gewinnspiel setzt die Einreichung bzw. den Upload von den oben aufgeführten Kriterien entsprechend voraus.
Wir behalten uns das Recht vor, jeden Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, der gegen unsere Richtlinien oder gegen seine Gewährleistungen und Zusicherungen verstößt. Dies ist auch im Nachhinein noch möglich.
Ausschluss von Mitarbeitern und anderen Beteiligten: Von der Teilnahme ausgeschlossen Mitarbeiter der Nolte Küchen GmbH & Co. KG, die mit der Erstellung oder Abwicklung dieses Gewinnspiels beschäftigt sind oder waren, sowie deren Ehe- oder Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwister oder im gleichen Haushalt lebende.
4. Beginn und Ende des Gewinnspiels
Beginn des Gewinnspiels: 20.06.2024
Ende des Gewinnspiels: 31.07.2024
Vorzeitige Beendigung: Wir behalten uns vor, das Gewinnspiel unbeschadet der Rechte der bisherigen Teilnehmer und unter Beachtung von Zumutbarkeitskriterien, ohne Angabe von Gründen, insbesondere aufgrund von äußeren Umständen und Zwängen, mit Wirkung für die Zukunft vorzeitig zu beenden, anzupassen oder diese Teilnahmebedingungen anzupassen. Zu den äußeren Umständen und Zwängen gehören vor allem technische oder rechtliche Probleme.
5. Angaben zu Gewinnen
Die besten Einreichungen werden mit attraktiven Preisen ausgezeichnet. Für den 1. Platz stellen wir einen exklusiven Reisegutschein bereit.
Eine hochkarätige Jury, darunter Eva Brenner (Dipl.-Ing. für Innenarchitektur) und Kiki Ahlers (Ressortleitung Küche und Bad bei Schöner Wohnen und HÄUSER), wird die Einreichungen bewerten. Die Siegerehrung findet am Dienstagabend unserer Hausmesse, dem 24. September 2024, statt. An diesem Abend werden die Gewinner in den Kategorien „Küche National“ und „Küche International“ bekanntgegeben.
6. Weitere Hinweise zu Gewinnen
Ausschluss der Übertragung und Auszahlung von Gewinnen: Der Gewinnanspruch ist nicht übertragbar. Eine Auszahlung der Gewinne in bar oder ein Tausch ist nicht möglich.
7. Nutzung der Gewinnspielbeiträge
Die Teilnehmer räumen uns zu Zwecken der Berichterstattung über das Gewinnspiel, dessen Bewerbung und der Präsentation der Teilnehmerbeiträge und Gewinner durch uns in Onlinemedien (z. B. auf Webseiten und in Social Media) oder in Printmedien unentgeltlich, zeitlich und örtlich unbeschränkt das einfache Recht ein, die uns von ihnen im Rahmen des Gewinnspiels überlassenen Teilnehmerbeiträge zu vervielfältigen, zu verbreiten, öffentlich zugänglich zu machen, unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer zu bearbeiten.
Einräumung von Rechten zur wirtschaftlichen Nutzung der Gewinnerbeiträge: Die Teilnehmer übertragen uns zusätzlich das unwiderrufliche, unbefristete, weltweite, vergütungsfreie und übertragbare Recht, ohne Pflicht zur Namensnennung, deren Beiträge für redaktionelle und kommerzielle Zwecke (z. B. Zwecke der Werbung oder des Verkaufs) in digitalen Medien (inkl. sozialer/mobiler Medien) und Print zu vervielfältigen, zu verarbeiten, zu veröffentlichen, öffentlich zugänglich zu machen, zu senden, unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Teilnehmer mit anderen Werken oder Werkbestandteilen (z. B. mit Bild-, Video- oder Tonaufnahmen) zu verbinden, zu bearbeiten, im Format zu ändern, zu übersetzen .
Diese Rechteübertragung erstreckt sich auch auf die Rechte, Abbildungen von Personen, Sachen oder anderen Motiven zu nutzen, sofern die Teilnehmer über diese Rechte verfügen können. Falls Teilnehmer über diese Rechte nicht verfügen können, weisen die Teilnehmer uns hierauf hin.
8. Nennung der Gewinnspielteilnehmer
Die Namen der Teilnehmer können im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel oder Präsentation der Teilnehmerbeiträge und Gewinner durch Nolte Küchen in Onlinemedien (z. B. auf Webseiten und in Social Media) oder in Printmedien öffentlich bekannt gegeben werden.
9. Datenschutzhinweise
Wir verarbeiten personenbezogene Daten (nachfolgen auch als "Daten" bezeichnet) der Teilnehmer von Gewinnspielen und Wettbewerben nur unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen, soweit die Verarbeitung zur Bereitstellung, Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b) DSGVO), die Teilnehmer in die Verarbeitung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO) oder die Verarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO unseren berechtigten Interessen an der Sicherheit des Gewinnspiels oder am Schutz unserer Interessen vor Missbrauch dient.
Die Daten der Teilnehmer werden nur dann an andere Stellen übermittelt, wenn dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist.
Wir weisen die Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels darauf hin, welche ihrer Angaben für die Teilnahme erforderlich sind.
Die Daten der Teilnehmer werden gelöscht, sobald das Gewinnspiel beendet ist und die Daten nicht mehr erforderlich sind, um die Gewinner zu informieren oder weil mit Rückfragen zum Gewinnspiel zu rechnen ist. Grundsätzlich werden die Daten der Teilnehmer spätestens 6 Monate nach Ende des Gewinnspiels gelöscht. Daten der Gewinner können länger einbehalten werden, um z. B. Rückfragen zu den Gewinnen zu beantworten oder die Gewinnleistungen zu erfüllen; in diesem Fall richtet sich die Aufbewahrungsdauer nach der Art des Gewinns und beträgt z. B. bei Sachen oder Leistungen bis zu drei Jahre, um z. B. Gewährleistungsfälle bearbeiten zu können. Ferner können die Daten der Teilnehmer länger gespeichert werden, z. B. im Rahmen einer (datenschutzkonformen) Berichterstattung zum Gewinnspiel in Online- und Offline-Medien oder im Fall von Teilnahmebeiträgen, die in sozialen Medien veröffentlicht werden.
Der Teilnehmer kann seine erklärte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf ist schriftlich an die angegebenen Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragen (siehe unten) zu richten. Nach Widerruf der Einwilligung werden die erhobenen und gespeicherten personenbezogenen Daten des Teilnehmers umgehend gelöscht.
Kontakt Datenschutzbeauftragte/r: privacy@nolte-kuechen.de
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur für Verträge mit Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen („Kunde").
2. Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und uns richtet sich ausschließlich nach diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Ausschließlich diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
3. Vorbehaltlich einer Änderung unserer Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind diese Vertragsbedingungen auch künftigen Verträgen zwischen uns und dem Kunden zugrunde zu legen, ohne dass es ihrer erneuten Einbeziehung bedürfte.
§ 2 Vertragserklärungen
1. Soweit sich aus den Umständen nichts anderes ergibt, stellen unsere Angebote nur Aufforderungen an den Kunden dar, uns definitive Vertragsangebote zu unterbreiten („invitatio ad offerendum"). Wir sind berechtigt, Vertragsangebote des Kunden innerhalb von drei Wochen anzunehmen. In diesem Zeitraum ist der Kunde an seine Vertragserklärungen gebunden.
2. Bei der Annahme von Aufträgen setzen wir die Bonität des Kunden voraus und behalten uns im Einzelfall vor, die Annahme der Bestellung des Kunden von der Stellung einer Bankbürgschaft oder Liquiditätszusage der Hausbank in Höhe der voraussichtlichen Rechnungsforderung abhängig zu machen. Wird die mangelnde Kreditwürdigkeit erst nach Vertragsschluss bekannt, so können wir nach Rücksprache mit dem Kunden vom Vertrag zurücktreten oder Sicherstellung innerhalb einer Woche verlangen.
3. Vertragsangebote unsererseits sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
4. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind schriftlich zu dokumentieren.
5. Auf die Rechtswirksamkeit von Vereinbarungen, die mit Angestellten ohne im Handelsregister eingetragene Vertretungsberechtigung getroffen werden, darf der Kunde nur bei schriftlicher Bestätigung der Vereinbarung durch die Geschäftsführung vertrauen.
§ 3 Preise
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise netto (ohne Umsatzsteuer) „ab Werk". Hinzu kommt die Umsatzsteuer in Höhe des jeweils geltenden Steuersatzes.
2. Alle für Lieferungen und Leistungen im Empfangsland anfallenden Steuern und sonstige Abgaben gehen zu Lasten des Kunden.
3. Dem Käufer eingeräumte Rabatte sollen nur bei reibungsloser Geschäftsabwicklung gewährt werden. Sie entfallen deshalb insbesondere, wenn über das Vermögen des Käufers die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, - der Käufer die Forderung nicht innerhalb der ihm gesetzten Zahlungsfrist begleicht oder zwischen dem Käufer und uns aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ein Rechtsstreit anhängig ist.
§ 4 Zahlungsmodalitäten
1. Der Kunde hat unsere Zahlungsansprüche sofort und ohne Abzug zu erfüllen. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung. Wechsel und Schecks werden von uns nur aufgrund einer gesonderten Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen.
2. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Wegen bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche steht dem Kunden auch kein Zurückbehaltungsrecht zu.
§ 5 Zahlungsverzug
Der Kunde kommt - vorbehaltlich einer früheren Mahnung - spätestens 14 Tage nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Verzug.
§ 6 Rücktrittsrecht
Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine wesentliche Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden eintritt, insbesondere wenn gegen ihn Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen oder wenn ein gerichtliches oder außergerichtliches Insolvenzverfahren eröffnet wird.
§ 7 Schadenersatzpflicht des Kunden
Haben wir nach den gesetzlichen Bestimmungen einen Schadenersatzanspruch anstatt der Leistung gegen den Kunden, beläuft sich dieser - vorbehaltlich des Nachweises eines höheren Schadens durch uns - pauschal auf 10 % des vereinbarten Kaufpreises. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.
§ 8 Leistungen
Mangels entgegenstehender Vereinbarungen sind wir zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern sich die Abweichung im Rahmen der handelsüblichen Toleranzen hält oder es sich beim Liefergegenstand um verschiedene, nicht zusammengehörende Möbel handelt.
§ 9 Lieferzeit
1. Vereinbarte Lieferfristen gelten als ungefähr und vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung.
2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
3. Lieferfristen verlängern sich bei Vorliegen höherer Gewalt und dem Eintritt unvorhergesehener Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, und zwar auch dann, wenn sie in unserem Werk oder bei einem Unterlieferanten eingetreten sind, um die Zeit der Dauer des Hindernisses. Insbesondere kommen in Frage: Betriebsstörung, Streiks oder Aussperrungen bei uns oder unseren Lieferanten, Verzögerung der Anlieferung wesentlicher Rohstoffe. Der Nachweis eines ursächlichen Zusammenhangs zwischen den vorgenannten Fällen und der Nachlieferung kann nicht verlangt werden.
4. Ist die Lieferung aus den in Absätzen 2 und 3 genannten Gründen für die Dauer von einem Monat nicht möglich, ohne dass dies von uns zu vertreten ist, haben wir das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
5. Die Nichteinhaltung von Lieferterminen und -fristen unter Berücksichtigung einer Verlängerung nach Absätzen 2 und 3 berechtigen den Kunden zur Geltendmachung der ihm zustehenden Rechte, insbesondere des Rücktritts, erst dann, wenn er uns schriftlich eine angemessene, mindestens 14 Tage betragende, Nachfrist gesetzt hat.
6. Etwaige Schadensersatzansprüche wegen Lieferverzuges sind auf 15 % des Kaufpreises (netto) begrenzt, es sei denn, dass der Lieferverzug vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
7. Holt der Kunde trotz Benachrichtigung über die Versandbereitschaft die Ware nicht am Erfüllungsort binnen 14 Tagen ab, sind wir berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu veräußern. Etwa entstehende Lagerkosten sowie die Gefahr der Lagerung trägt der Kunde.
§ 10 Leistungsort, Gefahrenübergang, Lieferung
Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, erfolgt die Lieferung „ab Werk“ (EXW) Löhne gemäß Incoterms 2010.
§ 11 Sollbeschaffenheit der Waren
1. Die Sollbeschaffenheit der Waren richtet sich nach den vertraglichen Vereinbarungen. Soweit nicht ausdrücklich bestimmt, übernehmen wir hierfür keine verschuldensunabhängige Garantie. Dies gilt auch für die Bezugnahme auf DIN-Normen.
2. Handelsübliche Abweichungen in der Ausführung, der Struktur, den Farben und den Maßen der gekauften Ware, die in der Natur der verwendeten Materialien liegen, berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, soweit der Wert der gekauften Sache oder deren Tauglichkeit zu dem allgemeinen oder vertraglich festgelegten Gebrauch nur unerheblich gemindert wird.
§ 12 Rügeobliegenheit
Lieferungen sind unverzüglich nach Empfang vom Kunden zu untersuchen oder von dem vom Kunden bestimmten Empfänger untersuchen zu lassen. Nach vorbehaltloser Übernahme der Ware durch den Kunden oder eine von ihm beauftrage Person ist jede nachträgliche Reklamation wegen der äußeren Beschaffenheit der Lieferung ausgeschlossen. Sonstige Mängel an der Ware können, soweit sie erkennbar sind, nur innerhalb von 3 Werktagen nach Eingang, im Übrigen nur innerhalb von 3 Werktagen nach Entdeckung gerügt werden. Mängelrügen haben in Textform zu erfolgen.
§ 13 Gewährleistung
1. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt und dieser rechtzeitig gerügt wurde, leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Lieferung einwandfreier Ersatzware oder durch Nachbesserung der gelieferten Waren („Nacherfüllung"). Mangelbehaftete Ware darf nur mit unserer vorherigen Zustimmung an uns zurückgesandt werden. Bei einer Rücksendung der Ware ohne unsere vorherige Zustimmung sind wir berechtigt, deren Annahme zu verweigern.
2. Im Falle einer Nacherfüllung ist der Kunde erst nach zweimaligem Fehlschlag berechtigt, den vereinbarten Kaufpreis herabzusetzen, vom Vertrag zurückzutreten oder - unter den Voraussetzungen des § 14 - Schadenersatz wegen Lieferung mangelhafter Ware zu verlangen.
3. Die Verjährungsfrist für sämtliche Mängelansprüche beträgt 24 Monate. Die Lieferung von Ersatzware erfolgt ausschließlich in Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtungen für die ursprüngliche Ware.
4. Wird der Kunde im Falle eines Weiterverkaufs der Ware an einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB vom Verbraucher infolge eines Mangels in Anspruch genommen, richtet sich der Rückgriff des Kunden gegen uns vorbehaltlich etwaiger Schadenersatzansprüche, welche § 14 dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen unterliegen, nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 478, 479 BGB. Gleiches gilt, wenn der Kunde von einem weiteren Zwischenhändler in der Lieferkette wegen Gewährleistungsansprüchen eines Verbrauchers in Regress genommen wird.
§ 14 Haftung
1. Unsere Haftung ist grundsätzlich auf Schäden beschränkt, die wir oder unsere Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie der Verletzung von Kardinalpflichten. Eine Kardinalpflicht ist die Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut oder vertrauen darf.
2. Haften wir wegen Pflichtverletzungen auf Grund einfacher Fahrlässigkeit, ist unsere Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei Verträgen der in Frage stehenden Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren. Dies gilt nicht bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
3. Schadensersatzansprüche, welche von Gesetzes wegen kein Verschulden voraussetzen, bleiben von den Regelungen in Absatz (1) und Absatz (2) unberührt.
§ 15 Eigentumsvorbehalt
1. Sämtliche Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Ansprüche, die uns gegenwärtig oder zukünftig gegen den Kunden zustehen, in unserem Eigentum. Dem Kunden ist widerruflich gestattet, die gelieferten Waren im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu verarbeiten oder weiter zu veräußern. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unsere Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt, insbesondere die Rücknahme der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware, ohne einen vorherigen Rücktritt vom jeweiligen Kaufvertrag geltend zu machen.
2. Wird die Vorbehaltsware zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, erfolgt die Verarbeitung stets für uns, ohne dass wir hieraus verpflichtet werden. Die neue Sache wird unser Eigentum. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den verarbeiteten anderen Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende neue bewegliche Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
3. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verbunden, vermischt oder vermengt, werden wir Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde auf uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde hat die im Eigentum oder Miteigentum von uns stehenden Sachen unentgeltlich zu verwahren.
4. Für den Fall der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt die ihm aus der Weiterveräußerung stehenden Forderungen gegen seine Abnehmer oder Dritte ab, und zwar unabhängig davon, ob die gelieferte Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterveräußert worden ist; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Steht die weiterveräußerte Vorbehaltsware in unserem Miteigentum, so erstreckt sich die Forderungsabtretung auf den Betrag, der dem Anteilswert unseres Miteigentums entspricht. Ist dem Kunden eine den voranstehenden Regelungen entsprechende Abtretung, insbesondere infolge vorrangiger Abtretungen an Dritte, nicht möglich, erfolgt die Weiterveräußerung nicht im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs im Sinne dieser Vorschrift. Der Kunde ist bis auf unseren Widerruf zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Wir sind ermächtigt, dem Schuldner die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
5. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen oder sonstige Eingriffe Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für ein Verfahren notwendigen Unterlagen zu unterrichten. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
6. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung und Eröffnung eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens oder außergerichtlichen Vergleichsverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
7. Wir sind verpflichtet, uns zustehende Sicherheiten nach eigener Wahl freizugeben, soweit ihr Schätzwert über 150 Prozent der Summe der offenen Forderungen liegt.
§ 16 Erfüllungsort
Sofern sich aus diesen Geschäftsbedingungen und aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz Erfüllungsort für sämtliche beiderseitigen Verpflichtungen.
§ 17 Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts maßgebend.
§ 18 Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen uns und inländischen Kunden aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz oder nach unserer Wahl der allgemeine oder ein besonderer Gerichtsstand des Kunden, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist und der Rechtsstreit weder einen nichtvermögensrechtlichen Anspruch betrifft, der den Amtsgerichten ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstandes zugewiesen ist, noch ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet ist. Gleiches gilt für Rechtsstreitigkeiten mit Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach dem Vertragsschluss aus dem Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt einer Klageerhebung nicht bekannt ist.
§ 19 Datenschutz
Wir weisen gemäß § 33 Bundesdatenschutzgesetz darauf hin, dass im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung anfallende Daten in Dateien gespeichert werden.
Teilnahme Bedingungen Nolte Küchen Instagram / Facebook Gewinnspiele
Diese Bedingungen finden Anwendung, wenn Sie an Gewinnspielen auf den Nolte Küchen Social Media Accounts von Facebook und Instagram teilnehmen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Teilnehmers erkennen wir nicht an.
1. Bei dem Gewinnspiel handelt es sich um eine Aktion der Nolte Küchen GmbH & Co. KG, Wohnhaft in der Anni-Nolte Straße 4, 32584 Löhne.
2. Das Gewinnspiel wird nicht von Meta Platforms, Inc. (Facebook/Instagram) unterstützt, steht in keiner Verbindung zu Instagram/Facebook und Instagram/Facebook ist somit kein Ansprechpartner bei Fragen.
3. Teilnahmeberechtigt sind alle Instagram/Facebook Nutzer, die wohnhaft in Deutschland und Österreich sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.
4. Zur Teilnahme wird ein gültiger Instagram/Facebook Account benötigt.
5. Mitarbeiter der Nolte Küchen GmbH & Co. KG sowie deren Familienangehörige sind vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
6. Die Auswahl der Gewinner wird durch Nolte Küchen per Zufallsprinzip getroffen.
7. Deine Teilnahme setzt voraus, dass du die Instagram-Seiten @noltekuechen_official und der Kooperationsseite im Gewinnspielzeitraum abonnierst und den weiteren Anforderungen des jeweiligen Posts genügst.
8. Unter allen Teilnehmern werden die Gewinner ermittelt und per Direktnachricht zwei Tage nach Ablauf des Gewinnspielzeitraums von Noltekuechen_official benachrichtigt. Sollte sich der Gewinner innerhalb von 48 Stunden nach der Benachrichtigung über den Gewinn nicht gemeldet haben oder seine erforderlichen Daten nicht mitteilen wollen, verfällt sein Anspruch auf den Gewinn und es wird nach demselben Vorgehen ein Ersatzgewinner für den Preis bestimmt. Für die Richtigkeit der angegebenen Daten ist der Teilnehmer verantwortlich.
9. Wir behalten uns das Recht vor, jeden Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen, der gegen unsere Richtlinien oder gegen seine Gewährleistungen und Zusicherungen verstößt. Dies ist auch im Nachhinein noch möglich.
10. Wir behalten uns das Recht der jederzeitigen Unterbrechung oder Beendigung des Gewinnspiels ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen vor. Wir werden von diesem Recht insbesondere Gebrauch machen, wenn die weitere Durchführung des Gewinnspiels aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht gewährleistet werden kann.
11. Eine Barauszahlung oder der Umtausch des Gewinns ist nicht möglich.
12. Der Rechtsweg bezüglich der Durchführung des Gewinnspiels und der Gewinnziehung ist ausgeschlossen. Fragen oder Beanstandungen im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind direkt an Nolte Küchen GmbH & Co. KG zu richten. Kontaktmöglichkeiten finden sich im Impressum auf der Website der Nolte Küchen GmbH & Co. KG (Hyperlink) oder den Social Media Accounts. Das Gewinnspiel des Betreibers unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit dieser Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Statt der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem in der unwirksamen Bestimmung zum Ausdruck gekommenen Sinn und Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall des Vorliegens einer Regelungslücke in diesen Teilnahmebedingungen.